Neuer Referentenentwurf zur elektronischen Arbeitszeiterfassung

Die Bundesregierung plant die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung für viele Betriebe in Deutschland. Dazu hat das Arbeitsministerium nun einen Referentenentwurf vorgelegt. Widerstand kommt unter anderem aus der Bauwirtschaft.
Anders als entsprechende Pläne aus dem Vorjahr, sieht der neue Gesetzentwurf nun eine Ausnahmeregelung vor: Für kleinere Unternehmen soll es einen Schwellenwert geben. Bleibt ein Betrieb darunter, kann die Arbeitszeit dort weiterhin manuell erfasst werden. Alle anderen Betriebe hingegen sollen die Arbeitszeit künftig durch ein elektronisches, ggf. neu einzuführendes System erfassen. Zudem soll die Erfassung dann tagtäglich, und nicht mehr mit einer Frist von einer Woche erfolgen.
Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau halten auch den neuen Entwurf für die Arbeit auf Baustellen nicht praktikabel. Schließlich seien Arbeiter dort vor allem mobil eingesetzt, unabhängig von der Größe des Betriebs. Eine elektronische Arbeitszeiterfassung würde deshalb einen großen bürokratischen Aufwand bedeuten. Zudem kämen hohe Kosten auf die Unternehmen zu, wenn etwa mobile Zeiterfassungsgeräte angeschafft werden müssten. Gemeinsam mit anderen Akteuren der Bauwirtschaft haben sie sich deshalb klar positioniert und versuchen dem Vorhaben wie schon 2022 entgegenzuwirken.