Neuer Referentenentwurf zur elektronischen Arbeitszeiterfassung

Symbolbild Arbeitszeiterfassung

Anders als entsprechende Pläne aus dem Vorjahr, sieht der neue Gesetzentwurf nun eine Ausnahmeregelung vor: Für kleinere Unternehmen soll es einen Schwellenwert geben. Bleibt ein Betrieb darunter, kann die Arbeitszeit dort weiterhin manuell erfasst werden. Alle anderen Betriebe hingegen sollen die Arbeitszeit künftig durch ein elektronisches, ggf. neu einzuführendes System erfassen. Zudem soll die Erfassung dann tagtäglich, und nicht mehr mit einer Frist von einer Woche erfolgen.

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau halten auch den neuen Entwurf für die Arbeit auf Baustellen nicht praktikabel. Schließlich seien Arbeiter dort vor allem mobil eingesetzt, unabhängig von der Größe des Betriebs. Eine elektronische Arbeitszeiterfassung würde deshalb einen großen bürokratischen Aufwand bedeuten. Zudem kämen hohe Kosten auf die Unternehmen zu, wenn etwa mobile Zeiterfassungsgeräte angeschafft werden müssten. Gemeinsam mit anderen Akteuren der Bauwirtschaft haben sie sich deshalb klar positioniert und versuchen dem Vorhaben wie schon 2022 entgegenzuwirken.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Mitglied werden