Elektronische Arbeitszeitkontrolle abgewendet

Am Freitag, 18. Februar 2022 wurde der Gesetzesvorschlag für die Einführung einer sofortigen, zwingenden elektronischen Arbeitszeiterfassung auf der Baustelle, welche die Betriebe des Baugewerbes ganz empfindlich getroffen hätte, gestoppt.

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau hatten sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft gegen diese Neuregelung positioniert. Auch wenn die Ziele und Pläne der neuen Bundesregierung zur Digitalisierung zu begrüßen sind, sollten realistisch umzusetzende Vorgaben formuliert oder wenigstens eine ausreichend lange Übergangsfrist gewährt werden.

Weitere Informationen dazu in unserem Artikel vom 15. Februar:

News vom 15. Februar 2022

Durch das gemeinsame und sehr gut koordinierte Vorgehen konnte ein Vorhaben gestoppt werden, das in der betrieblichen Praxis für erhebliche Unruhe gesorgt hätte.

Zu den weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

 

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