EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie in Kraft – „Zukunfts-Kompass Handwerk“ gestartet
Im Dezember haben wir hier zuletzt über die neue Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU informiert. Mitte März ist das Gesetz nun offiziell in Kraft getreten. Neues gibt es auch vom „Zukunfts-Kompass Handwerk“.
Wie bereits berichtet, hat die neue Richtlinie die Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Handwerksbetriebe deutlich vereinfacht. Nun liegt der Ball bei den Mitgliedsstaaten. Diese haben ein Jahr Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Für nicht berichtspflichtige Unternehmen – die Grenze liegt jetzt bei 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 450 Mio. Euro – ist vor allem eine Regelung entscheidend: Sie können Informationsabfragen berichtspflichtiger Betriebe, die über den freiwilligen VSME-Standard hinausgehen, zurückweisen. Dieser freiwillige Standard wird somit zur Richtschnur in Sachen Nachhaltigkeitsberichte.
Handwerksbetrieben in Deutschland, die einen VSME-Bericht erstellen möchten, steht hierfür ab sofort ein eigenes Tool zur Verfügung: der Zukunfts-Kompass Handwerk. Seit kurzem ist hier eine sogenannte Early-Access-Version freigeschaltet, die im Laufe der kommenden Monate noch weiter ausgebaut wird.
Das Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts ist aber schon jetzt möglich. Ein zentrales Dashboard leitet Betriebe durch die relevanten Angaben und bietet handwerksspezifische Ausfüllhinweise sowie eine integrierte Rechenhilfe zur Datenerfassung. Das Tool ist webbasiert, erfordert also keine lokale Installation.
Das vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex konzipierte Modul wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert, seine Nutzung ist deshalb kostenlos. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begleitet das Vorhaben als Kooperationspartner.