Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich entschärft

Symbolbild Nachhaltigkeit

„Mit diesem Ergebnis hat das Handwerk seine zentralen Forderungen durchsetzen können“, betont der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke. So sollen nur Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro berichtspflichtig werden.

Für kleine und mittlere Unternehmen wird der vom Handwerk favorisierte freiwillige VSME-Standard zur Richtschnur: Bei Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten dürfen keine über diesen Standard hinausgehenden Informationen abgefragt werden. Insgesamt sieht der Kompromiss einen risikobasierten Ansatz vor, der Informationsanfragen im Rahmen der Lieferkettensorgfaltspflichten nur ausnahmsweise vorsieht.

In seiner jüngsten Sitzung hat das EU-Parlament dem Kompromiss bereits zugestimmt. Nun steht noch die Finale Verabschiedung durch den Rat der EU-Staaten aus. Dies gilt aber als Formsache, nachdem eine Mehrheit der 27 Länder die Änderungen bereits grundsätzlich begrüßt hatte.

„Handwerksbetriebe haben nun nachvollziehbare und praktikable Regeln, was Rechtssicherheit schafft und den Alltag erleichtert“, erklärt Schwannecke. Um diese Wirkung vollständig zu entfalten, seien nun Bundestag und Bundesrat gefragt. Diese müssten die europäischen Vorgaben nach ihrer finalen Verabschiedung auf EU-Ebene eins zu eins in deutsches Recht umzusetzen.

Auf der Zielgeraden befindet sich auch der Zukunfts-Kompass Handwerk, das Online-Tool des ZDH, mit dem Handwerksbetriebe künftig VSME-Berichte erstellen können. Aktuell ist eine Beta-Version online. Betriebe können hier bereits Daten einpflegen. Anfang nächsten Jahres wird die nächste Projektphase starten, in der auch die Berichtserstellung über das Tool ermöglicht wird. Im Laufe des Jahres soll der Zukunfts-Kompass dann noch weiter verfeinert werden.

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