Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Neue Regelungen in Kraft

Zum 1. Juni 2024 ist die dritte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die Westbalkanregelung sowie die sogenannte Chancenkarte.
Bereits im vergangenen Jahr wurde die Westbalkanregelung entfristet. Nun wurde auch das Kontigent erhöht. Seit dem ersten Juni dürfen Arbeitgeber in Deutschland jährlich 50.000 Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, der Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien anwerben. Bislang galt eine Obergrenze von 25.000 Zuwanderern.
Auch wurde zum 1. Juni ein Herzstück des neuen Gesetzes eingeführt: die sogenannte Chancenkarte. Sie ermöglicht Menschen, die im Ausland bereits eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert haben, unter bestimmten Voraussetzungen zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen.
Hierfür gilt ein Punktesystem: Punkte gibt es etwa für die Qualifikation, für berufliche Erfahrung, Sprachkenntnisse oder einen persönlichen Bezug zu Deutschland. Wer mindestens sechs Punkte hat, erwirbt die Chancenkarte, die zunächst für ein Jahr zur Jobsuche in Deutschland berechtigt, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist.
Das Handwerk steht den Neuerungen grundsätzlich positiv gegenüber. Schließlich sind viele Gewerke längst auf den Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland angewiesen.