„Gutes Signal“ – Handwerk lobt Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung
Mit einer Reform des Einwanderungsgesetzes will die Bundesregierung den Zuzug von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern. Erste Eckpunkte der neuen Regelung wurden in Berlin vorgestellt. Lobende Worte kommen dazu aus dem Handwerk.
Drei Säulen sollen künftig die Erwerbseinwanderung tragen: die Fachkräftesäule, die Erfahrungssäule und die Potenzialsäule. Erstere umfasst wie bisher die „Blaue Karte EU“, einen Aufenthaltstitel für hochqualifizierte ausländische Akademiker mit anerkanntem Abschluss. Neu allerdings ist: Träger des Titels sollen künftig unabhängig von ihrem Abschluss jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben dürfen.
Die Erfahrungssäule ermöglicht Fachkräften die Einwanderung, auch wenn ihr Berufsabschluss in Deutschland nicht vorher formal anerkannt ist. Voraussetzungen sind unter anderem ein Arbeitsvertrag in einem nicht-reglementierten Beruf sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Die Anerkennung des Abschlusses können die Zuwanderer dann in Deutschland nachholen.
Ganz neu ist die dritte, die Potenzialsäule. Sie richtet sich an Menschen, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, aber das Potenzial, hier rasch eine Stelle zu finden. Um dieses zu messen, erhalten die Zuwanderer eine auf einem Punktesystem basierende „Chancenkarte“. Punkte gibt es für die Qualifikation, berufliche Erfahrung, Sprachkenntnisse oder etwa einen persönlichen Bezug zu Deutschland. Die Karte soll ein Jahr gültig sein.
„Es ist richtig und aus Sicht des Handwerks gut, dass die Bundesregierung die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für die Erwerbsmigration nach Deutschland umfassend weiterentwickelt“, lobt der scheidende Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, das Eckpunkte-Papier. Auch unterstütze das Handwerk den grundsätzlichen Ansatz des Drei-Säulen-Modells, den Fokus auf qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer mit ausländischen Berufsabschlüssen zu richten. Dieser Ansatz dürfe aber nicht zu einem Ausschluss von Zuwanderern führen, die keinen formalen Berufsabschluss erworben haben, so Wollseifer. „Die Erfahrungen des Handwerks aus Zuwanderungsprojekten zeigen, dass viele Menschen aus Drittstaaten über ausgeprägte Berufserfahrungen und gute handwerkliche Berufskompetenzen verfügen, obwohl sie keinen anerkennungsfähigen Abschluss haben“, betont der Handwerkspräsident.
Auch Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbands Gerüstbau, äußert sich grundsätzlich positiv: „Das Eckpunktepapier ist ein gutes Signal für unser Handwerk, das wie viele andere auch unter dem Fachkräftemangel leidet. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung die drängende Problematik erkannt hat und mit deutlichen Erleichterungen für Zuwanderer reagiert.“ Allerdings sei es wichtig, dass die Erleichterungen jetzt auch zügig umgesetzt werden – und vor allem praxisnah. „Es darf jetzt kein Bürokratiemonster entstehen, das unsere Betriebe komplett überfordert“, so Nachbauer.