Ferien-/Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkw
Die Ferienzeit naht und somit wird das Lkw-Fahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wie jedes Jahr erweitert. So dürfen zwischen dem 1. Juli und dem 31. August Lkw über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger auch samstags nicht fahren. Dieses Verbot gilt allerdings nicht für das gesamte Streckennetz. Vielmehr werden bestimmte Streckenabschnitte festgelegt, auf denen Pkw freie Bahn haben sollen, meist Autobahnen, teilweise aber auch Bundesstraßen. Grundlage bildet die Ferienreiseverordnung.
Eine Auflistung der vom Lkw-Fahrverbot betroffenen Strecken finden sie in § 1 der Ferienreiseverordnung (FerReiseV 1985).
Informationen zu Ausnahmen vom Lkw Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie der Ferienreiseverordnung zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie auf der Internetseite des BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/lkw-fahrverbot-in-der-ferienreisezeit.html