Sonderregelungen für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Wie bereits berichtet, haben die Bundesländer Lockerungen des Fahrverbotes an Sonn- und Feiertagen vorgenommen, um Versorgungsengpässen infolge der Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen. Diese Sonderregelungen gelten mittlerweile in allen Bundesländern für sämtliche Fahrzeuge, unabhängig von den transportierten Gütern.
Diese Regelungen wurden zwischenzeitlich verlängert. Eine Übersicht zur Geltungsdauer dieser Regelung (teils bis Ende Mai, teils bis September) in den einzelnen Bundesländern finden Sie in der verlinkten Übersicht des Bundesamtes für den Güterverkehr.
Bitte beachten Sie bei bundesländerüberschreitenden Fahrten die unterschiedlichen Geltungszeiten der Befreiung. Weiterführende Auskünfte erteilen die örtlich zuständigen Länderbehörden.
Die Übersicht des BMVI zu allen aktuellen Maßnahmen mit Bezug zu Corona im Bereich des Straßenverkehrs finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/Corona/strassenverkehr-covid-19.html