Formfehler bei der StVO-Novelle 2020: Bußgeldbescheide rechtswidrig?
Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext könnten die Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020 unwirksam sein. Nicht betroffen sind die Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Nach langer Diskussion hatten sich Bundesregierung und Länder 2020 auf eine Reform der Straßenverkehrsordnung geeinigt, die Ende April in Kraft getreten ist.
News vom 29.04.2020
Möglicherweise sind jetzt die Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020 aufgrund eines fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage unwirksam. Hiervon nicht betroffen sind die Verhaltensregeln der StVO, wie etwa in Bezug auf den Schutz von Radfahrern. Viele Länder reagierten bereits: 14 von 16 Bundesländern wenden statt des neuen Bußgeldkataloges bis auf weiteres wieder den alten Bußgeldkatalog an. Bremen ist noch in Wartestellung, Thüringen will sich weiter an den neuen Bußgeldkatalog halten.
Viele Bußgeldbescheide, die nach dem 28. April 2020 ausgestellt wurden, könnten damit rechtswidrig sein.
Betroffene sollten fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, um ihn nicht rechtkräftig werden zu lassen und sich dabei auf die Nichtigkeit der Neuregelungen berufen. Allerdings kommt es wie immer auf die Prüfung im Einzelfall an. Hierbei helfen Fachanwälte für Verkehrsrecht.