Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung: Handwerk zeigt sich enttäuscht

Grafik für Bürokratieabbau
(c) ZDH

Schon der Referentenentwurf, den das Bundesjustizministerium im Januar veröffentlicht hatte, war auf deutliche Kritik gestoßen. Organisationen wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verwiesen damals auf zahlreiche Vorschläge aus dem Handwerk, die im Entwurf nicht berücksichtigt wurden. Und das, obwohl sie sogar das Statistische Bundesamt im Rahmen einer Verbändeabfrage als leicht umsetzbar eingestuft hatte.

Doch die Kritik blieb weitgehend ungehört. Der nun vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht insgesamt lediglich marginale Änderungen und Ergänzungen vor. Positiv bewertet der ZDH einzig die vom Handwerk geforderte und von der Bundesregierung aufgegriffene Nachjustierung des Nachweisgesetzes. Statt der Schriftform soll es demnach künftig genügen, die nötigen Informationen an Beschäftigte in ausdruckbarer Textform auszuhändigen.

Doch auch hier gibt es ein „Aber“, das unter anderem für den Gerüstbau entscheidend ist. Anders als vom Handwerk gefordert, sieht die Neuregelung Ausnahmen vor. So soll die beschriebene Formerleichterung weiterhin nicht für Branchen gelten, die – wie das Baugewerbe – in § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gelistet sind.

So zieht der ZDH im Ganzen ein ernüchterndes Fazit: „Die Maßnahmen reichen bei weitem nicht, um Handwerksbetriebe insgesamt und spürbar zu entlasten. Eine noch deutlichere Botschaft des Bürokratieabbaus ist notwendig“, betont Generalsekretär Holger Schwannecke in einer Stellungnahme. „Nun ist der Bundestag gefordert, Tatkraft und Gestaltungswillen zu beweisen und weitere Entlastungsmaßnahmen zu verabschieden."

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