Härtefallhilfen nun doch auch für Öl und Pellets

Die Energiehärtefallhilfen für kleinere und mittlere Unternehmen erstrecken sich nun doch auch auf nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Öl und Holz-Pellets. Damit hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags nicht zuletzt auf Kritik aus dem Handwerk reagiert.
Ende Januar war die Überraschung groß gewesen: Zwar hatte der Haushaltsausschuss planmäßig 375 Millionen Euro für Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen freigegeben. Anders als zuvor angekündigt, sollten diese aber nicht für leitungsungebundene Energieträger wie Öl und Pellets gelten. Massive Kritik aus den Ländern, vor allem aber von Handwerksverbänden war die Folge gewesen.
Nun hat der Ausschuss zurückgerudert. Nicht nur, dass der Fonds um 25 auf 400 Millionen Euro aufgestockt wurde. Die Hilfen können auch Unternehmen beantragen, die nicht mit Gas oder Fernwärme heizen. „Wir begrüßen die Entscheidung des Haushaltsausschusses, Härtefallhilfen jetzt doch auch für leitungsungebundene Energieträger zuzulassen“, freut sich Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau e.V.
Weniger glücklich allerdings sind Handwerksvertreter angesichts der zahlreichen Auflagen und Bedingungen, an die der Haushaltsausschuss die Auszahlung der Hilfen gekoppelt hat. Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern müssen entsprechend geändert werden. Nachbauer appelliert daher an alle Beteiligten: „Wichtig ist jetzt pragmatisches und vor allem schnelles Handeln, damit nicht noch mehr wertvolle Zeit verstreicht. Die Hilfen werden dringend benötigt!“