Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Wie bereits im Oktober-Newsletter mitgeteilt, wird das Verfahren der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also der „gelbe Schein auf Papier“, in Zukunft digitalisiert. Seit dem 1. Januar 2022 läuft hierzu die Testphase; ab dem 1. Juli 2022 soll das Verfahren für alle Betriebe verpflichtend sein.
In dem neuen Verfahren sollen die Hausärzte, durch die die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers festgestellt wird, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in digitaler Form an die Krankenkasse des Arbeitnehmers melden. Von dieser muss sich dann der Arbeitgeber des erkrankten Arbeitnehmers den digitalen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit einholen.
Bereits in der aktuellen Testphase wird jedoch deutlich, dass es zu Verzögerungen bei der Übermittlung der digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von den Ärzten an die gesetzlichen Krankenkassen kommt.
Über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber (BDA) setzen sich Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau derzeit dafür ein, dass der verbindliche Start des neuen Verfahrens über den 1. Juli 2022 hinaus verschoben wird. Selbstverständlich halten wir Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
Zudem finden Sie hier (Link) ein von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erstelltes Merkblatt mit den wichtigsten Fragen zum neuen Verfahren.