Kommt jetzt die Trendwende? Bundeskabinett beschließt Bau-Turbo

Das Sondervermögen für Infrastrukturprojekte ist schon länger beschlossen, nun hat das Bundeskabinett auch dem sogenannten Bau-Turbo zugestimmt. Die Bauwirtschaft spricht von einem „wichtigen Meilenstein“ und mahnt zugleich den nächsten Schritt an.
Anfang Juni hatte es noch nicht geklappt, da gab es noch Abstimmungsbedarf zwischen Bundesbau- und Bundesumweltministerium. Doch nun hat das Kabinett den sogenannten Bau-Turbo verabschiedet. Mehrere Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) sollen dafür sorgen, dass Wohnungen künftig deutlich schneller gebaut werden können. Nach der Sommerpause soll das Vorhaben den Bundestag passieren.
„Wir begrüßen die vom Bundesbauministerium vorgelegte BauGB-Novelle ausdrücklich“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Die im neuen § 246e enthaltenen befristeten Abweichungen vom Planungsrecht gäben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen. „Besonders wichtig ist, dass die neuen Regelungen nicht mehr nur auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt sind. Auch die Möglichkeit, Befreiungen nicht nur im Einzelfall, sondern für ganze Straßenzüge zu gewähren, ist ein echter Fortschritt – für mehr Tempo, Planbarkeit und Wohnraum“, betont Pakleppa.
Erfreulich sei zudem, dass die ursprünglich in § 246e vorgesehene Begrenzung auf Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen gestrichen wurde. Damit könne die neue Sonderregelung zur Planungsbeschleunigung künftig auch bei kleineren Projekten oder sogar einzelnen Wohneinheiten angewendet werden.
Neben diesem ersten, auf die Planung abzielenden Bau-Turbo, braucht es laut Bauwirtschaft aber noch einen zweiten. Dieser müsse das Bauen selbst wieder bezahlbar machen. Dazu, so Pakleppa, seien konkrete Maßnahmen, wie weniger Bürokratie, realistische Baustandards und gezielte Anreize für Investitionen, nötig. „Nur so bringen wir die dringend benötigten Wohnungen schnell und flächendeckend auf den Weg.“
Neben dem Wohnungsbau steht die Infrastruktur im Fokus der neuen Regierung. Bröckelnde Brücken, marode Straßen, kaputte Schienen – all das soll in den kommenden Jahren angepackt werden. Ein entsprechendes Sondervermögen wurde schon vor mehreren Wochen beschlossen.
Auch hier gibt es Zustimmung aus der Bauwirtschaft – und einen dringenden Appell: Wie im Wohnungsbau müssen auch bei Infrastrukturprojekten die Planungs- und Genehmigungsprozesse deutlich verkürzt werden, sonst bleibt der versprochene Aufbruch aus. Unglaublich, aber wahr: Nicht selten macht die reine Bauzeit bei solchen Projekten nur 15 Prozent der Gesamtzeit aus.
Am Herzen liegt der Baubranche zum zweiten das Vergaberecht: Zwar bekennt sich der Koalitionsvertrag zum „Grundsatz der mittelstandsgerechten Vergabe“, im Hintergrund ist aber immer wieder von Bestrebungen zu hören, sich zur Beschleunigung der Infrastrukturmaßnahmen von der Fach- und Teillosvergabe abzuwenden.
Dies zu verhindern, ist ein wichtiges Ziel der Bauwirtschaft. Die vorhandenen heimischen Kapazitäten des Mittelstands müssten konsequent und chancengleich eingebunden werden. Würde das regionale Handwerk bei der Vergabe benachteiligt, würde dies die Wertschöpfung ins Ausland verlagern – und der ersehnte Aufschwung bliebe aus.