Lkw-Maut und Handwerkerausnahme bei Betriebsaufspaltung

Symboldbild LKW-Maut

Regelmäßig spalten Handwerksbetriebe ihr Unternehmen in unterschiedliche Betriebsteile auf. Transporte erfolgen dann teils mit Fahrzeugen, die einem anderen Betriebsteil oder dem Privatvermögen des Eigentümers zugeordnet sind und nicht dem Betriebsteil, der Handwerksleistungen ausführt. In diesem Fall ist eine Registrierung des Fahrzeuges als „Handwerkerfahrzeug“ im Online-Portal von Toll Collect nicht ohne weiteres möglich.

Wie der Zentralverband des Handwerks (ZDH) berichtet, ist Toll Collect die Problematik bekannt. Das Unternehmen empfiehlt hier, Nachweise der Zusammengehörigkeit der Betriebsteile über das Feld „Sonstiges“ im Portal von Toll Collect hochzuladen. Kann auf diesem Weg ein Zusammenhang zwischen Handwerksunternehmen und Eigentümer des Fahrzeuges festgestellt werden und wird der Handwerksnachweis erbracht, ist eine Registrierung möglich.

Sollte keine Zuordnung des Halters zu einem handwerklichen Gewerk erfolgen können, bleibt nur die Möglichkeit der direkten Klärung mit Toll Collect. Ob diese Lösung sich in der Praxis aber dauerhaft bewährt bzw. einfachere Lösungen zur Voranmeldung zu finden sind, beobachten und klären wir weiterhin.

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau weisen in diesem Zusammenhang aber auf eines hin: Die Handwerkerausnahme gilt auch bei Mietfahrzeugen. Bei Kontrollen ist der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug von einem Handwerksbetrieb gemietet und gemäß den Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme eingesetzt wird. Um dies nachweisen zu können, sollte der Fahrer entsprechende Unterlagen bei sich führen. Hierzu eignen sich Lieferscheine oder Kundenaufträge, die Kopie der Gewerbeanmeldung oder die Handwerkskarte. Die Nachweise müssen in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

Die Problematik bezieht sich nur auf die Registrierung von Lastkraftwagen als Handwerkerfahrzeuge im Fall einer Betriebsaufspaltung.

 

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