Lkw-Maut: Meldung von Fahrzeugen für Handwerkerausnahme ab sofort möglich

Symboldbild LKW-Maut

Ab dem 1. Juli sind Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 t mautpflichtig. Eine Ausnahmeregelung gilt allerdings für Handwerker: Demnach sind Fahrzeuge mit einer tzGm von weniger als 7,5 t von der erweiterten Mautpflicht ausgenommen, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind. Ausgenommen ist auch der Transport handwerklich gefertigter Güter, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Um das Verfahren bei eventuellen Kontrollen zu erleichtern, ist es ab sofort möglich, von der Ausnahme betroffene Fahrzeuge bei Toll Collect zu registrieren. Melden können Sie Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen, bei denen der Handwerksbetrieb als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen ist. Die Registrierung ist maximal zwei Jahre gültig. Anschließend erhalten Sie eine Aufforderung, die Meldung zu erneuern.

Die Meldung erfolgt über die Homepage von Toll Collect. Abgefragt werden Daten zum Unternehmen sowie zum Fahrzeug. Außerdem muss ein Nachweis der Handwerkertätigkeit hochgeladen werden

Haben Sie weitere Fragen zur Lkw-Maut und zur Handwerkerausnahme? Alles Wissenswerte hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf einer Themenseite gebündelt.  Toll-Collect bietet zu dem Thema auch Webinare an. Die Termine finden Sie hier.

Natürlich können Sie sich auch in der Geschäftsstelle an Guido Uerschels wenden unter 02 21/870 60 – 60.

 

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