Merkblatt der BA zur Verlängerung der Westbalkanregelung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zu der Westbalkanregelung nach § 26 Abs. 2 BeschV, die am 1. Januar 2021 modifiziert verlängert wurde, ein Merkblatt veröffentlicht. Derzeit ist die Westbalkanregelung allerdings pandemiebedingt als Teil der EU-weiten Einreisebeschränkungen ausgesetzt.
Das Merkblatt bietet einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen. Die praktische Ausgestaltung der mit der Neuregelung eingeführten jährlichen Kontingentierung auf 25.000 neu zuwandernde Arbeitskräfte befindet sich noch in Abstimmung zwischen den Bundesministerien und soll nach Einigung in das Merkblatt aufgenommen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald wir weitere Informationen erhalten.
Das Merkblatt finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen