Mindestlohn ab 1. Dezember 2023 allgemeinverbindlich

Hände halten Geldscheine - Symbolbild Mindestlohn

Damit haben ab diesem Zeitpunkt wieder alle Arbeitnehmer, die in Deutschland Gerüstbauarbeiten ausführen, Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Der Mindestlohn gilt nun ab dem 1. Dezember 2023 allgemeinverbindlich in einer Höhe von 13,60 €. Ab dem 1. Oktober 2024 steigt der allgemeinverbindliche Mindestlohn auf 13,95 €.

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