Mindestlohn ab 1. Dezember 2023 allgemeinverbindlich

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Datum vom 29. November 2023 eine Rechtsverordnung erlassen. Diese bestimmt, dass der Tarifvertrag vom 1. August 2023 zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauer-Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) ab dem 1. Dezember 2023 allgemeinverbindlich gilt.
Damit haben ab diesem Zeitpunkt wieder alle Arbeitnehmer, die in Deutschland Gerüstbauarbeiten ausführen, Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.
Der Mindestlohn gilt nun ab dem 1. Dezember 2023 allgemeinverbindlich in einer Höhe von 13,60 €. Ab dem 1. Oktober 2024 steigt der allgemeinverbindliche Mindestlohn auf 13,95 €.