Neuer Mindestlohn für Gerüstbauer ab 1. Oktober 2024

Im Mindestlohntarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk vom 1. August 2023 wurde eine Erhöhung des Mindestlohns in zwei Stufen vereinbart. Die zweite Stufe tritt zum 1. Oktober 2024 in Kraft.
Vom 1. Oktober an beträgt der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk 13,95 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 35 Cent.
Der Mindestlohntarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk ist allgemeinverbindlich. Demnach haben alle Arbeitnehmer, die in Deutschland Gerüstbauarbeiten ausführen, Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.