Neuer Mindestlohn für Gerüstbauer ab 1. Oktober 2024

Hände halten Geldscheine - Symbolbild Mindestlohn

Vom 1. Oktober an beträgt der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk 13,95 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 35 Cent.

Der Mindestlohntarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk ist allgemeinverbindlich. Demnach haben alle Arbeitnehmer, die in Deutschland Gerüstbauarbeiten ausführen, Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

 

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