Tarifverträge ab dem 1. Oktober 2021

Das Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeit des TV Mindestlohnes ist inzwischen abgeschlossen. Der tarifliche Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk tritt damit am 1. Oktober 2021 allgemeinverbindlich in Kraft.

Der Mindestlohn für die gewerblichen Arbeitnehmer beträgt damit ab dem 1. Oktober 2021 12,55 €, ab dem 1. Oktober 2022 12,85 €.

 

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