Tarifverträge ab dem 1. Oktober 2021
Die neuen Tarifverträge zum Mindestlohn, Lohn und Ausbildungsvergütung treten ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft. Die Tarifverträge sind im geschützten Downloadbereich der Homepage zum Download hinterlegt.
Das Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeit des TV Mindestlohnes ist inzwischen abgeschlossen. Der tarifliche Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk tritt damit am 1. Oktober 2021 allgemeinverbindlich in Kraft.
Der Mindestlohn für die gewerblichen Arbeitnehmer beträgt damit ab dem 1. Oktober 2021 12,55 €, ab dem 1. Oktober 2022 12,85 €.