Tarifverträge ab dem 1. Oktober 2021

Die bisherigen Tarifverträge gelten in all diesen Bereichen noch bis zum 30. September 2021 weiter.
Die neuen Tarifverträge treten ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft.

Die Textfassungen der geschlossenen Tarifverträge

  • TV Mindestlohn
  • Lohntarifvertrag (LTV)
  • TV Ausbildungsvergütung

sowie die

  • Verbandsempfehlung zur Ausbildungsvergütung kaufmännischer Auszubildenden

haben die Mitgliedsbetriebe mit E-Mail erhalten.

Die Tarifverträge sind auch im geschützten Downloadbereich der Homepage zum Download hinterlegt: Tarif

Neu im TV Mindestlohn ist die Ausnahme von Personen, die an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuches oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach § 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes teilnehmen. Damit haben diese Personen ab dem 1. Oktober 2021 während der entsprechenden Maßnahme keinen Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn.  

Der TV Mindestlohn befindet sich derzeit im Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeit. Ziel ist der lückenlose Anschluss der Allgemeinverbindlichkeit ab dem 1. Oktober 2021. Wir werden Sie entsprechend informieren.

 

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