Erste Runde der Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk ergebnislos vertagt

Am 6. Juni 2023 kamen die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk zusammen, um über neue Tarifverträge zu Lohn, Mindestlohn und Ausbildungsvergütung zu verhandeln. Angesichts weit auseinanderliegender Vorstellungen wurden die Verhandlungen ergebnislos vertagt.
Während der Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes (TV Mindestlohn) zum 30. September 2023 ausläuft, wurden die Tarifverträge zu Lohn und Ausbildungsvergütung durch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einseitig zum 30. September 2023 gekündigt.
In der nun stattgefundenen ersten Verhandlungsrunde stellte die Gewerkschaft folgende Forderungen:
- eine Lohnerhöhung deutlich über der Inflationsrate, Größenordnung ca. 10 %
- ein Mindestlohn von 14 €
- eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr.
Die Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau wies diese Forderungen zurück. Stattdessen unterbreitete sie der Gewerkschaft folgendes Angebot, bezogen auf einen Tarifvertrag mit 24-monatiger Laufzeit:
- eine Lohnerhöhung von 4 % im ersten sowie weitere 3 % im zweiten Jahr
- 13,50 € Mindestlohn im ersten sowie 13,80 € im zweiten Jahr
- eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 60 € monatlich im ersten Ausbildungsjahr, um 50 € im zweiten sowie um 40 € im dritten.
„Die erste Verhandlungsrunde verlief in einer sachlich-konstruktiven Atmosphäre – trotz weit auseinanderliegender Vorstellungen“, fasste der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Marcus Nachbauer, die Stimmung zusammen. Unter anderem habe sich die Gewerkschaft offen für den Wunsch nach einer Laufzeit von erneut 24 Monaten gezeigt. „Ich bin zuversichtlich, dass wir in einer der kommenden Runden zu einem für alle tragbaren Ergebnis kommen“, so Nachbauer.
Die Tarifverhandlungen werden am 1. August 2023 fortgesetzt.