Was tut die Innung für ihre Mitglieder? Heute: Tarifverhandlungen

Unser Selbstverständnis ist, unseren Mitgliedsunternehmen persönlich und unbürokratisch bei allen betrieblichen Alltagsproblemen zur Seite zu stehen. Denn komplizierte Geschäftspartner und überbordende Bürokratie gibt es bereits zu Genüge. Wir sind Ihr Dienstleister mit einem starken Leistungsangebot durch ein hochspezialisiertes Team. Zu diesen Leistungen gehört auch, dass Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau Tarifverträge für die Mitglieder abschließen.
In Deutschland werden Arbeitsbedingungen nicht nur von einem einzelnen Arbeitgeber mit seinen Beschäftigten in einem Arbeitsvertrag geregelt. Arbeitgeberverbände regeln gemeinsam mit Gewerkschaften in Tarifverträgen die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. So auch die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau e.V. für die Gerüstbaubranche. Sie handeln dabei autonom, d.h. ohne staatlichen Einfluss.
Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau sind damit Tarifvertragspartei. Das bedeutet, dass sie mit ihrem Sozialpartner, der IG BAU, in regelmäßigen Abständen Tarifverhandlungen führen. Bundesinnung und Bundesverband sind dabei als Interessenvertretung der Arbeitgeber mit dem Auftrag betraut, die Interessen der Gerüstbauunternehmen in diesen Verhandlungen zu wahren und zu sichern. Dies ist ihr oberstes Ziel. Zugleich sind Bundesinnung und Bundesverband bestrebt, mit der Gewerkschaft in den Tarifverhandlungen Kompromisse zu finden, die es sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite ermöglichen, ein angemessenes Auskommen durch ihre Arbeit zu erzielen.
Damit tragen Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau maßgeblich zum sozialen Frieden in unserem Gewerk bei. Denn die Tarifpartner sind im Vergleich zum Staat am besten in der Lage, die jeweilige wirtschaftliche Situation in ihren Branchen und Betrieben einzuschätzen und passende Regelungen zu vereinbaren. Durch Tarifverträge lässt sich eine angemessene Beteiligung der Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen, ohne die Unternehmen durch unangemessene Arbeitsbedingungen zu überfordern.
Bundesinnung und Bundesverband sind demokratisch strukturierte Organisationen. Das bedeutet, dass es jedem Mitglied möglich ist, über die verschiedenen Arbeitskreise und Ausschüsse sowie über die Mitgliederversammlung Einfluss auf die Arbeit der Innung zu nehmen. Dies gilt natürlich auch für das Tarifgeschehen. Bei den Tarifverhandlungen sitzen auf Seiten der Bundesinnung Mitglieder der Tarifkommission, bestehend aus den Vorstandsmitgliedern, der Geschäftsführung sowie mehreren Arbeitskreis-Leitungen und weiteren Mitgliedern. Es ist jedem Mitglied möglich, durch entsprechende Mitarbeit auch am Tarifgeschehen mitzuwirken und damit unmittelbar Einfluss auf die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zu nehmen.
Besonders ist zu erwähnen, dass die mit der IG Bau ausgehandelten Tarifverträge bundesweit gelten und Bundesinnung und Bundesverband somit einen maßgeblichen Anteil daran haben, für Gerüstbauunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Vorgenanntes wird insbesondere dadurch erreicht, dass einige der ausgehandelten Tarifverträge im Rahmen eines besonderen Verfahrens für allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit erreichen Bundesinnung, Bundesverband und die IG BAU, dass auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Einhaltung der ausgehandelten Tarifverträge verpflichtet sind, die nicht Mitglied in der jeweiligen Organisation sind.
Für allgemeinverbindlich erklärt wurde beispielsweise der Rahmentarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk, der die wesentlichen Regelungen für die Gerüstbaubaubranche enthält, so zum Beispiel die Möglichkeit der Flexibilisierung von Arbeitszeit durch Einführung von Arbeitszeitkonten, aber auch die Eingruppierung der jeweiligen Arbeitnehmer in die entsprechenden Lohngruppen. Ein weiteres Beispiel ist hier die Vereinbarung von im Vergleich zu gesetzlichen Regelungen kürzeren Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse innerhalb der ersten zwei Jahre der Beschäftigung. Diese ermöglichen es dem Arbeitgeber, wesentlich flexibler auf Schwankungen des Marktes zu reagieren.
Ein weiteres Beispiel stellt der Tarifvertrag über den Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk dar. Mit diesem konnten Fälle von Lohndumping reduziert werden. Der Tarifvertrag über den Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk kommt deshalb nicht nur den Arbeitnehmern zugute, sondern auch denjenigen Unternehmern, die gewillt sind, ihren Arbeitnehmern einen angemessenen Lohn zu zahlen.
Nachdem es in der letzten Tarifrunde im Jahr 2021 gelungen war, mit einem zweijährigen Tarifabschluss die Planungssicherheit für die Gerüstbaubranche gerade während der Coronakrise zu sichern, stehen in diesem Jahr nun wieder Tarifverhandlungen mit der IG Bau über Lohn, Mindestlohn und Ausbildungsvergütung an. Auch hier werden Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau mit ganzer Kraft daran arbeiten, die Interessen der Betriebe gerade in diesen schwierigen Zeiten zu wahren und dabei zugleich den Fachkräftebestand für das Gerüstbauer-Handwerk zu sichern.