Erste Runde der Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk ergebnislos vertagt
Am 3. Mai 2021 kamen die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk zusammen, um über die Tarifverträge zum Mindestlohn, Lohn und Ausbildungsvergütung zu verhandeln.
Während der TV Mindestlohn zum 30. September 2021 ausläuft, wurden die Tarifverträge zu Lohn und Ausbildungsvergütung durch die Gewerkschaft einseitig zum 30. September 2021 gekündigt.
In der nun stattgefundenen ersten Verhandlungsrunde forderte die Gewerkschaft:
- 4,6% mehr Lohn und Ausbildungsvergütung
- Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge (ZVK)
Die Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau machte deutlich, dass diese Forderungen vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise sowie der sich bereits jetzt abzeichnenden Rohstoffverknappung und -verteuerung in keiner Weise tragbar sind.
Vor diesem Hintergrund besteht ein Interesse der Arbeitgeberseite an einer längeren Laufzeit des Lohntarifvertrages, um den Betrieben Planungssicherheit zu geben: „Mit einem langfristigen Abschluss geben wir unseren Betrieben ein Werkzeug an die Hand, ihre Verträge langfristig zu planen“, so Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite Marcus Nachbauer. Deshalb unterbreitete die Arbeitgeberseite ein Angebot in zwei Stufen in Höhe von 1,5% und 1,6% bei einer Laufzeit von 24 Monaten.
Auch im Mindestlohnbereich sollte die Laufzeit nach Sicht der Arbeitgebervertreter entsprechend lang sein. Dafür könnte man sich Erhöhungen auf 12,50€ in einem ersten und auf 12,80€ in einem zweiten Schritt vorstellen.
Demgegenüber ist die von der Gewerkschaft geforderte alleinige Finanzierung der Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge durch die Arbeitgeber für die Tarifkommission kein gangbarer Weg.
Die Tarifverhandlungen werden am 1. Juni 2021 fortgesetzt.