Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten

Symbolbild Recht

Bereits im August letzten Jahres hatten wir über die Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch den Bundestag berichtet, wobei auch die wesentlichen Inhalte des Gesetzes erläutert wurden (News 08.08.2019). Inzwischen ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz am 1. März 2020 in Kraft getreten.  

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird insbesondere die Einwanderung von drittstaatsangehörigen Ausländern, die

  • eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzen

oder

  • einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben

erleichtert. Der Zuzug von Un- oder Niedrigqualifizierten ist nicht vorgesehen.

Es gilt daher zu beobachten, welche ausländischen Qualifikationen vor dem Hintergrund unseres dualen Berufsausbildungssystems in der Praxis überhaupt anerkannt werden können.

 

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