Förderung energetischer Gebäudesanierungen
Seit der Vereinbarung des Klimaschutzpaketes 2030 ist die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen beschlossene Sache. Seit dem 1. Januar 2020 können Hausbesitzer dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Für Hausbesitzer bedeutet das Steuer-Erleichterungen für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen, dazu gehören neben der Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken auch die Erneuerung von Fenstern, Außentüren, Heizungs- und Lüftungsanlagen und der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind, fällt unter die Förderung. Der Steuerbonus gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen.
Je Objekt beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 EUR. Der Abzug von der Steuerschuld erfolgt im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im folgenden Kalenderjahr in Höhe von höchstens 7 Prozent der Aufwendungen - höchstens jeweils 14.000 EUR - und im zweiten folgenden Kalenderjahr in Höhe von 6 Prozent der Aufwendungen - höchstens 12.000 EUR.
Die Förderung beträgt 20 % der förderfähigen Aufwendungen, maximal jedoch 40.000 €. Im ersten Jahr nach Abschlusses der energetischen Maßnahme können 7 Prozent der Aufwendungen und somit maximal 14.000 EUR von der Steuerschuld abgezogen werden und in den zwei folgenden Kalenderjahren jeweils 6 Prozent der Aufwendungen, also höchstens 12.000 EUR.
Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk sieht damit eine langjährige Forderung endlich auf den Weg gebracht. Keine Gebäudedämmung kann ohne Gerüst realisiert werden, daher profitiert auch das Gerüstbauer-Handwerk von der Umsetzung des Klimaschutzprogramms und den damit zusammenhängenden Fördermaßnahmen. Die Betriebe sind auf die wahrscheinlich steigende Nachfrage vorbereitet.