Fortsetzung der Tarifverhandlungen führt erneut zu keiner Einigung

Nachdem die Tarifverhandlungen im letzten Jahr nach dritter Runde ergebnislos abgebrochen wurden, konnte in der ersten Jahreshälfte zunächst doch noch eine gemeinsame Verständigung der Tarifparteien auf einen Mindestlohn-Anschlusstarif in Höhe von 11,35 € ab 1. Mai 2018 erzielt werden. In diesem Zusammenhang war auch vereinbart worden, die Tarifverhandlungen über den Tariflohn und die Ausbildungsvergütung erneut aufzunehmen.

Am 29. Mai 2018 kamen die Tarifparteien daher nun wieder zusammen, um über den Abschluss eines Lohntarifes zu verhandeln.

Über den Verlauf dieser Verhandlung haben wir Sie bereits mit Rundmail vom 30. Mai 2018 informiert.

Aus den letzten Verhandlungsrunden standen sich die Forderung der Gewerkschaft, Erhöhung des Ecklohnes um 1,-- €, d. h. 6,3 %, sowie das Angebot von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau, Lohnerhöhung um 3 % plus eine deutliche Steigerung der Ausbildungsvergütung, gegenüber.

In der Verhandlung am 29. Mai 2018 forderte die IG BAU nun - unter Berufung auf die allgemein sehr gute Auftragslage im Bau - eine Lohnsteigerung von 5,5 % auf 18 Monate und zusätzlich 70,-- € pro Monat für Mitglieder der IG BAU für die entgangene Lohnsteigerung der letzten 10 Monate, also 700,-- €. Bezüglich der Auszubildendenvergütung war aus Sicht der IG BAU kein Verhandlungserfordernis gegeben, da die Arbeitgeberseite hieran wegen des bestehenden Fachkräftemangels ein Eigeninteresse habe. Über diese Thematik würde man daher erst an dritter Stelle sprechen und mindestens 150,-- € fordern.

Die Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau machte deutlich, dass die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sei und der Gerüstbau – trotz der allgemein guten Auftragslage im Bau – leider immer noch im unteren Preissegment kämpfe; die gestiegenen Kosten (insbesondere auch des letzten hohen Tarifabschlusses von bis zu 9,2 % Lohnsteigerungen) und erforderlichen Investitionen können nicht in ausreichendem Maße gegenüber der Auftraggeberseite durchgesetzt werden. Um eine Tarifeinigung dennoch zu ermöglichen, bewegten Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau sich erneut und erweiterten ihr Angebot in der Verhandlung am 29. Mai wie folgt:

  • Lohnsteigerung von 3,6 % für 24 Monate in zwei Stufen:
    • 2,1 % ab 1. Mai 2018 und
    • weitere 1,5 % ab 1. Mai 2019
  • Steigerung der Auszubildendenvergütung um 150,-- € im Monat pro Ausbildungsjahr
  • Unaufgefordert machten Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau auch ein Angebot zum Anschluss des Mindestlohn-Tarifvertrages ab 1. Mai 2019 für dann weitere zwölf Monate in Höhe von weiteren 35 Cent, einer Steigerung somit dann ab Mai 2019 auf 11,70 €.

Die Gewerkschaft brüskierte sich über das aus ihrer Sicht unverschämte Angebot und forderte Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau daher unmittelbar zu einer freiwilligen Schlichtung auf, ohne weitere Verhandlungsmöglichkeiten auszuloten. Vor dem Eindruck des aktuell vorliegenden Schlichtungsergebnisses des Bauhauptgewerbes mit unter anderem 5,7 % Lohnsteigerungen lehnten Bundesinnung und Bundesverband ab. Die Mitglieder der Tarifkommission der Arbeitgeberseite machten deutlich, dass sie die Verhandlungen nicht mehr als echte Verhandlungen empfinden. Während in der Verhandlungsrunde im letzten Jahr seitens der Gewerkschaft immer nur über die Einführung eines Facharbeiter-Mindestlohnes diskutiert worden war, wurde hier nun bei der ersten echten Lohnverhandlung fast reflexartig schnell nach einer Schlichtung gerufen.

Die IG BAU setzte daraufhin eine 14-tägige Frist, in der die Arbeitgeberseite das Schlichtungsangebot annehmen könne. Wenn sie dies jedoch ablehne, drohten die Vertreter der IG BAU der Arbeitgeberseite mit einer Tarifzäsur und strukturellen Änderungen durch eine Spaltung der Branche.

Insbesondere vor dem Hintergrund des umfassenden und großzügigen letzten Tarifabschlusses zeigten sich die Vertreter von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau enttäuscht über den fehlenden echten Verhandlungswillen auf Gewerkschaftsseite.

Um aber erneut deutlich zu machen, dass auch der Arbeitgeberseite an einem angemessenen Lohnabschluss gelegen ist, erweiterte die Tarifkommission ihr Angebot am 12. Juni 2018 auf schriftlichem Wege wie folgt:

  • Der Ecklohn des Lohntarifvertrages erhöht sich in zwei Stufen um insgesamt 4 % wie folgt:
    ab dem 1. Mai 2018 um 2,3 %,
    ab dem 1. Mai 2019 um 1,7 %.
  • Alle Arbeitnehmer erhalten zum Ausgleich für die vergangenen neun Monate eine Einmalzahlung in Höhe von 300,-- €.
  • Die Ausbildungsvergütung für Auszubildende im Gerüstbauer-Handwerk erhöht sich im
  1. Ausbildungsjahr auf 800,-- €
  2. Ausbildungsjahr auf 1.000,-- €
  3. Ausbildungsjahr auf 1.250,-- €

Dies entspricht einer Erhöhung um 150,-- € in jedem Ausbildungsjahr.

  • Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerkt steigt zum 1. Mai 2019 auf 11,70 €. Dies entspricht einer Steigerung des Mindestlohnes um weitere 0,35 €.
  • Die IG BAU hat nun bis zum 30. Juni 2018 Gelegenheit, sich zu diesem Angebot zu äußern

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