Tarifabschluss im Gerüstbauer-Handwerk
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk auf Steigerungen bei Lohn, Mindestlohn und Ausbildungsvergütung geeinigt. Der Tarifabschluss sieht außerdem unter anderem die Einführung eines Sommerausfallgeldes vor.
Zum 1. November 2025 steigt die Ausbildungsvergütung im Gerüstbauer-Handwerk um 75 € auf 1.125 € an. Im zweiten Lehrjahr gibt es dann 1.300 €, im dritten 1.550 €. Ebenfalls vereinbart wurde eine Anpassung des Mindestlohns. Dieser beträgt ab 1. Januar 2026 14,35 €, zum 1. Januar 2027 erfolgt eine weitere Erhöhung auf dann 14,90 €. Der TV Mindestlohn endet zum 31. Dezember 2027, der TV Ausbildungsvergütungen zum 31. Oktober 2027.
Anders als bei den letzten Tarifverhandlungen 2023 konnte diesmal auch ein Abschluss beim Lohntarif erzielt werden. Zum 1. November 2025 steigt der Ecklohn um 7,5 % auf 19,25 €. Zum 1. Oktober 2026 steigt der Ecklohn dann noch einmal um 4,4 % auf dann 20,10 €. Bereits freiwillig gezahlte Lohnerhöhungen werden dabei angerechnet. Die Laufzeit des Tarifvertrags endet am 31. Oktober 2027.
„Wir freuen uns sehr, dass wir nach zwei Jahren wieder einen Lohntarifvertrag haben“, erklärt der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Bundesinnungsmeister und Verbandspräsident Marcus Nachbauer. „Anders als zunächst von der Gewerkschaft gefordert, erfolgen die Lohnsteigerungen aber nicht rückwirkend ab 2023. Für Mitgliedsbetriebe, die gemäß unserer Empfehlung zwischenzeitlich die Löhne erhöht haben, fällt die Steigerung daher sehr moderat aus.“
Neu vereinbart wurde die Einführung eines tariflichen Sommerausfallgelds. Ähnlich wie das Saison-Kurzarbeitergeld im Winter soll es den Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung bei extremen Wetterbedingungen in den Sommermonaten bieten und die Betriebe dadurch in dieser Hinsicht entlasten.
Demnach können Betriebe ab 2026 zwischen 1. Mai und 31. August insgesamt 50 Stunden Sommerausfallgeld bei der Sozialkasse beantragen. Hierbei werden 75 % Prozent des Stundenlohns erstattet, zudem gehen 32 % der Sozialaufwendungen an die Betriebe. Wann extreme Wetterbedingungen vorliegen, orientiert sich an den üblichen Regeln des Rahmentarifvertrags zu den zwingenden Witterungsgründen und bleibt eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig in einem separaten Merkblatt.
Zu guter Letzt wurde auch eine Erhöhung der Zusatzrente um 10 % sowie eine vereinfachte Berechnung des Lohnausgleichs für Teilzeitkräfte vereinbart.
„Für die Gerüstbaubranche ist dieser Abschluss ein großer Gewinn“, betont Marcus Nachbauer, „weil er nachhaltig die Attraktivität unseres Gewerks steigert. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein entscheidendes Ergebnis.“ Besonders positiv sieht der Bundesinnungsmeister die Erhöhung der Ausbildungsvergütung: „Die Ausbildung zum Gerüstbauer gehört damit weiterhin zu den bestbezahlten Ausbildungen im Handwerk. Auch das ist ein wichtiges Argument bei der Gewinnung neuer Fachkräfte.“