Neuer tariflicher Mindestlohn ab 1. Januar 2026 allgemeinverbindlich

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Datum vom 19. Dezember 2025 eine Rechtsverordnung erlassen. Diese bestimmt, dass der Tarifvertrag vom 25. September 2025 zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauer-Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) ab dem 1. Januar 2026 allgemeinverbindlich gilt.
Damit haben ab diesem Zeitpunkt wieder alle Arbeitnehmer, die in Deutschland Gerüstbauarbeiten ausführen, Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.
Der Mindestlohn gilt nun ab dem 1. Januar 2026 allgemeinverbindlich in einer Höhe von 14,35 €. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der allgemeinverbindliche Mindestlohn auf 14,90 €.