Was tut die Innung für ihre Mitglieder? Heute: Mitarbeit in externen Gremien

Symbolbild Bundesinnung

Persönliche Kontakte, nachrichtliche Informationen, Veröffentlichungen, Mitgliederversammlungen und Seminarveranstaltungen prägen die primäre Wahrnehmung von Innung und Verband bei den Mitgliedsbetrieben. Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Verbandsarbeit findet jedoch im Hintergrund statt: die Arbeit in Gremien, Ausschüssen und der Normung, sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene.

Vertreter aus Vorstand und Geschäftsführung, aus Haupt- und Ehrenamt arbeiten dabei in fast drei Dutzend unterschiedlichen Organisationen an der politischen Interessensvertretung der Mitgliedschaft mit. Sie vertreten die Position der Bundesinnung und des Bundesverbandes Gerüstbau und somit der Mitglieder, insbesondere in Fragen des Tarif- und Handwerksrechts, des Sachverständigenwesens, der Berufsbildung und Meisterqualifikation, des Arbeitsschutzrechts und der technischen Standardisierung rund um den Gerüstbau.

Stellvertretend möchten wir hier die Arbeit in der Normung und im Zulassungswesen sowie die Mitwirkung an Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorstellen.

Normungsarbeit:

Normung bedeutete schon von Beginn an einen Vorsprung für die Eigenschaften von Produkten, wenn es um deren Herstellung ging. Später nahm auch die Vereinheitlichung immaterieller Gegenstände Einzug in die Normung. Hier wären z. B. Vertragsmodalitäten in Gestalt der VOB und insbesondere unsere aktuell überarbeitete Abrechnungsnorm, die ATV DIN 18451, zu nennen.

Am Beispiel unserer Gerüstbaunormenfamilie, benachbarter Normen der technischen Bauhilfsmittel und eben unserer Abrechnungsnorm ist erkennbar, dass auch die Bundesinnung ein Interesse hat, sich traditionell der Normenarbeit zu widmen. Dies hat einen bestimmten Grund. Wie die Bezeichnung der „interessierten Kreise“ schon deutlich macht, sind es vor allen Dingen solche Vertreter, die sich an der Normung beteiligen möchten, die ein bestimmtes, zumeist wirtschaftliches Interesse an dem vereinheitlichten Produkt, der Dienstleistung oder dem Managementsystem haben. Die Erschließung neuer Märkte ist dabei ein neuartiges, gestecktes Ziel.

Ginge es um Milchtüten oder Kleiderbügel, könnte es der Innungsgemeinschaft gleichgültig sein, aber es geht eben manchmal auch um Produkte oder Materialien, die dem Markt des Gerüstes ähnlich sind. Damit die Hersteller unserer Gerüstsysteme und am Ende auch die Verwender, also die Ersteller von Gerüsten, keine bösen Überraschungen erleben, engagiert sich die Innung mit ihren Vertretern aktiv in der Normung – national wie international.

Mit an Bord sind neben Vertretern aus der Wissenschaft auch immer die Sozialpartner, beispielsweise Vertreter des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die mit ihrer jeweils vorrangigen Interessenlage ebenso kritisch auf diese Entwicklungen schauen wie wir aus Sicht des Gerüstbaus.

Neben der Beobachtung und Einflussnahme auf die Entwicklungen bei den weltweit angewendeten ISO-Normen steht die Gestaltung der europäischen Gerüstbaunormen, insbesondere der neu ins Leben zu rufende Kernnorm für Gerüste im Vordergrund. Sie wird in einer eigenen Arbeitsgruppe, der Working-Group 16 (WG 16) des Technischen Komitees 53 (TC 53) beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) erarbeitet.

Zulassungswesen:

Beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin ist der Sachverständigenausschuss (SVA) für temporäre Bauhilfsmittel eingerichtet. Er befasst sich mit Fragestellungen zu Konstruktion, Prüfung und Berechnung von Bauteilen, die von Zulassungsverfahren betroffen sind. Im SVA sind Vertreter des DIBt, der Gerüsthersteller, einzelner Prüfinstitute, der Berufsgenossenschaft sowie der Bundesinnung tätig.

Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

Werden Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erstellt oder überarbeitet, sind für gewöhnlich Vertreter der DGUV selbst, der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, aber auch der mit dem Thema befassten Fachverbände eingeladen, daran mitzuarbeiten. Verbandspolitisch geht es bei einer solchen Beteiligung darum, unter Beachtung der bereits geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften die Interessen der Mitgliederschaft angemessen zu vertreten. Dabei wird innerhalb der Gruppe insbesondere abgewogen und diskutiert, inwieweit niederzuschreibende Formulierungen die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen, ohne wirtschaftliche Nachteile für die Praxis und die Mitgliedschaft hervorzurufen. Dies erfordert eine hohe Aufmerksamkeit und Wachsamkeit, um die für die Mitgliedschaft ohnehin schwierige Vorschriftenwelt möglichst überschaubar zu gestalten. Beispiele hierfür sind die DGUV I 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“, die DGUV R 101-014 „Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten“ oder die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“.

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