Was tut die Innung für ihre Mitglieder? Heute: Normungsarbeit am Beispiel der neuen DIN 18451

Symbolbild Bundesinnung

Bereits im Newsletter Juli 2023 hatten wir darüber berichtet, dass ein nicht zu unterschätzender Anteil der Verbandsarbeit die Arbeit in Gremien, Ausschüssen und der Normung ist. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Überarbeitung der DIN 18451.

Schon in den 1980er Jahren hat sich der Bundesverband Gerüstbau e.V. für eine eigene Abrechnungsnorm im Gerüstbau eingesetzt und 1988 erreicht, dass diese Bestandteil der VOB/C wurde.

In der Praxis der Abrechnung von Gerüstbauleistungen, die der Bundesverband Gerüstbau e.V. und heute die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk seit jeher eng begleitet, zeigt sich, wie gut die aufgestellten Regeln funktionieren und in welchen Konstellationen häufig Auseinandersetzungen der Vertragsparteien entstehen. Die Änderungen der DIN 18451 zielten daher in der Vergangenheit stets darauf ab, durch Klarstellungen oder Konkretisierungen Streitpotential zu vermeiden bzw. abzumildern. Aufgrund ihrer Beratungspraxis verfügt die Bundesinnung über einen großen Erfahrungsschatz und Expertise im Hinblick auf die verschiedenen Abrechnungssituationen.

Dieses Erfahrungswissen hat sie immer wieder in die Überarbeitung der DIN 18451 eingebracht, so auch bei der aktuellen Neufassung. Stets war in der Vergangenheit die eingerüstete Fläche und ihr Aufmaß Gegenstand von Diskussionen. Denn im Vergleich zu anderen Baugewerken, die in der Regel ihre erstellte Leistung aufmessen, handelte es sich um ein atypisches Aufmaßsystem.

2015/2016 wurde daher in einem ersten Schritt das Aufmaß von der eingerüsteten Fläche auf die Gerüstleistung umgestellt, allerdings nur im Bereich Schutzgerüste. Seit dem Erscheinen der Ausgabe 2015/2016 und der damit einhergehenden Differenzierung der Aufmaßregeln zwischen einem Arbeits-  und einem Schutzgerüst wurde in den vergangenen acht Jahren u.a. die Funktionsbezogenheit bei Aufmaß und Abrechnung der Gerüstbauleistung ständig in Frage gestellt und sowohl seitens der Auftraggeber als auch der Gerüstbauer unterschiedlich beurteilt.

Dies war bereits Anlass genug, eine Änderung/Überarbeitung der Norm in Angriff zu nehmen, was im Jahr 2021 in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Hauptausschuss Hochbau (HAH) beschlossen und angestoßen wurde. Auf Grundlage eines von der Bundesinnung erarbeiteten Entwurfpapiers wurde der dafür eingerichtete DIN-Arbeitsausschuss mit der Überarbeitung der Norm beauftragt. Nach sieben Sitzungen des DIN-Arbeitsausschusses wurde am 14. Februar 2022 der Normentwurf fertiggestellt und zur Lesung beim HAH eingereicht.

Die erste Lesung im HAH erfolgte am 19. und 20. September 2022 mit positivem Ergebnis. Der Normentwurf befand sich sodann bis zum 12. Januar 2023 im Umlaufverfahren; dies ist die Abfrage im Kreise der Mitglieder des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA). Nach Abschluss des Umlaufverfahrens erfolgte am 18. Januar 2023 die zweite Lesung im HAH. Schließlich wurde der endgültige Beschluss zur Einführung in der DVA-Sitzung Anfang Juni 2023 gefasst. Nach Veröffentlichung ist die neue DIN 18451 nun seit dem 5. Oktober 2023 in Kraft.

Alle Beteiligten in dem Verfahren waren sich einig, dass die Eindeutigkeit und Konkretisierung der Regelungen im Mittelpunkt der Überarbeitung standen. Die Vertreter der Bundesinnung haben die Regelungen während der einzelnen Verfahrensschritte immer wieder im Kreise der Mitglieder gespiegelt. Insgesamt wurde damit nach vielen Jahren das Ziel erreicht, dass nun die tatsächliche Leistung des Gerüstbaus abgerechnet wird und kein Umweg mehr über einen Drittbezug genommen wird. Gleichzeitig wurde die Bedeutung des Gerüstbauvertrages als gemischter Vertrag mit werk- und mietvertraglichem Anteil verdeutlicht.

Nun gilt es, die Neuerungen in der Praxis bekannt zu machen. Einen ersten Auftakt hierzu bildet das Großseminar am 10. und 11. November in Hannover sowie das Technik-Seminar am 16./17. Februar 2024 in Frankfurt/Main. Darüber hinaus wird in einem weiteren Schritt die Kommentierung Heiermann/Keskari überarbeitet mit dem Ziel einer Herausgabe im nächsten Jahr. Bei der Umsetzung in der Praxis wird die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk ihre Mitglieder wie gehabt eng begleiten und unterstützen.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden