ZDH-Infoblatt über die Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Symbolbild Recht

Über die Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie, die Umsetzung in nationales Recht durch die Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), haben wir Sie bereits mehrfach ausführlich informiert. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat nun ein Infoblatt veröffentlicht, in dem die wesentlichen Neuregelungen bei Inlands- und Auslandseinsätzen erläutert und Hinweise für die betriebliche Praxis gegeben werden.

Dies möchten wir als Anlass nehmen, Sie erneut darauf hinzuweisen, dass neben den bisher vom AEntG erfassten Mindestarbeitsbedingungen Tariflicher Mindestlohn und Urlaubskassenverfahren nun auch weitere Lohnbestandteile und Arbeitsbedingungen als Mindestarbeitsbedingungen gelten. Das betrifft besonders alle Entgeltbestandteile, die in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen (z.B. Rahmentarifvertrag) geregelt sind, allem voran Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- Nachtarbeit, Erschwerniszuschläge (§ 3 Ziffer 15, § 6 RTV), Zulagen oder Kostenerstattung zur Deckung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten (§ 7 RTV) sowie das 13. Monatseinkommen (§ 11 RTV). Das bedeutet, dass auch diese Lohnbestandteile vom Zoll kontrolliert werden können.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Artikel zur Umsetzung der Entsenderichtlinie von Juni 2020 und dem besagten Infoblatt des ZDH

 

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