Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie: Neuregelung des Arbeitnehmerentsendegesetzes in Kraft

Mit dem Juni-Newsletter haben wir Sie detailliert über die Inhalte der EU-Entsenderichtlinie sowie deren Umsetzung in nationales Recht durch Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz informiert. Durch die Neuregelung sollen die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert und zugleich die Wirtschaft vor Lohndumping und unfairer Konkurrenz geschützt werden. Die Neuregelung ist nun zum 30. Juli 2020 in Kraft getreten.