Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie: Neuregelung des Arbeitnehmerentsendegesetzes in Kraft

Symbolbild Recht

Mit dem Juni-Newsletter haben wir Sie detailliert über die Inhalte der EU-Entsenderichtlinie sowie deren Umsetzung in nationales Recht durch Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz informiert. Durch die Neuregelung sollen die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert und zugleich die Wirtschaft vor Lohndumping und unfairer Konkurrenz geschützt werden. Die Neuregelung ist nun zum 30. Juli 2020 in Kraft getreten.

 

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Mitglied werden