Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt
Muss ein Seminar z. B. aufgrund nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden, entstehen insoweit keine Ersatzansprüche. Sollte ein Seminar ausfallen, werden alle Teilnehmer unverzüglich unterrichtet. Soweit der anmeldende Betrieb Leistungen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk nicht in Anspruch nimmt und dieses nicht bis zum Anmeldeschluss des Seminars der Geschäftsstelle ankündigt, steht dem Anbieter eine Schadenspauschale in Höhe von 50 % des Seminarpreises zu. Bei Storno ab 14 Tagen vor Seminarbeginn wird der volle Seminarpreis fällig. Der Anbieter ist lediglich verpflichtet, höheren Schaden nachzuweisen. Dem Teilnehmer bleibt es überlassen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.