Meldepflicht Transparenzregister

Wie im Info-Newsletter vom 29. Juli 2021 bereits berichtet, ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) am 1. August 2021 in Kraft treten. Da derzeit betrügerische E-Mails zur Registrierung im Transparenzregister im Umlauf sind, wollen wir die Umsetzung der Meldepflicht zum Transparenzregister und die einzuhaltenden Fristen erneut darstellen.

Das Transparenzregister des Bundesfinanzministeriums dient der Geldwäscheprävention. Es enthält Informationen zu den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften, also zu jenen natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Gesellschaft steht.

Nicht eintragungspflichtig sind Einzelbüros und Büros, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt werden. Juristische Personen (GmbH, AG) und eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG, PartG, PartmbB) haben dem Register hingegen folgende Angaben der wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Wohnsitzland
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  • Staatsangehörigkeiten

Von dieser Mitteilungspflicht befreit waren bislang Gesellschaften, bei denen sich die Angaben ohnehin aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister ergaben. Diese Befreiung ist seit dem 1. August 2021 entfallen.

Es gelten gestaffelte Übergangsfristen: Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Partnerschaftsgesellschaften müssen die mitteilungspflichtigen Angaben bis zum 30. Juni 2022 zur Eintragung übermitteln, Aktiengesellschaften bereits bis zum 31. März 2022.

Wichtig: Die Eintragung können Betriebe grundsätzlich selbst vornehmen. Diese ist grundsätzlich kostenfrei – bis auf eine jährliche Bestandsgebühr von voraussichtlich ca. 4,95 Euro. Diese wird vom Bundesanzeiger Verlag in Rechnung gestellt, der das Register im Auftrag des Bundesfinanzministeriums führt. Bei Verstößen gegen die Eintragungspflicht drohen hohe Bußgelder.

 

Anmeldung direkt auf der Internetpräsenz des Transparenzregisters:

https://www.transparenzregister.de/treg/de/start?1

 

Kostenfreie Webinare  des Bundesanzeigers zum Thema Anmeldung:

https://veranstaltungen.bundesanzeiger-verlag.de/events/basis-webinar-eintragungen-in-das-transparenzregister/

 

Weitere Informationen:

https://www.geruestbauhandwerk.de/aktuelles/rechtsaenderungen-im-transparenzregister/

 

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