Transparenzregister: Mitteilungsfiktion für GmbH's endet am 30. Juni 2022
Am 1. August 2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde das Transparenzregister von einem Auffangregister in ein Vollregister umgewandelt. Damit wurden alle transparenzpflichtigen Gesellschaften ab dem 1. August 2021 verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und dem Transparenzregister zur Eintragung aktiv mitzuteilen.
Auch, wenn sich die erforderlichen Angaben bereits aus anderen elektronisch abrufbaren Registern (etwa dem Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister) ergeben, besteht diese Pflicht. Die bisher geltende Mitteilungsfiktion entfällt stufenweise im Laufe dieses Jahres.
Die Transparenzpflichten treffen „Vereinigungen" im Sinne des § 20 Abs. 1 GwG, d.h. alle juristischen Personen des Privatrechts (u.a. AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Europäische Aktiengesellschaft (SE), KG a.A), eingetragene Personengesellschaften (u. a. OHG, KG, Partnerschaften) sowie „Rechtsgestaltungen" im Sinne des § 21 GwG.
Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute (e.K.) und GbRs sind grundsätzlich nicht von der Mitteilungspflicht betroffen.
Unternehmen, die bisher von der Mitteilungsfiktion profitiert haben, müssen sich innerhalb folgender Übergangsfristen im Transparenzregister eintragen:
- Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31. März 2022
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022.
- in allen anderen Fällen (z.B. eingetragene Personengesellschaften) bis spätestens zum 31. Dezember 2022
Die Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften hat die notwendigen Informationen und etwaige Änderungen zu ermitteln und an das Transparenzregister elektronisch einzureichen.
Die Website des Transparenzregisters gibt ausführliche Informationen. Ferner hat das Bundesverwaltungsamt Informationen und einen FAQ-Katalog veröffentlicht.
Warnung:
Seit längerem sorgen E-Mails einer privaten Organisation „Transparenzregister e.V., Plauen“ mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ für Verunsicherung. Die Unternehmen werden aufgefordert, sich binnen zehn Tagen beim Transparenzregister zu registrieren. Der dafür angegebene Link „www.TransparenzregisterDeutschland.de“ führt nicht zum echten Transparenzregister. Es handelt sich vielmehr um eine kostenpflichtige „Hilfestellung“ (Kosten 49 Euro), die Unternehmen nicht in Anspruch nehmen müssen. Grundsätzlich sollten etwaige Angebote von Dritten sorgfältig daraufhin geprüft werden, ob die Dienstleistung wirklich erforderlich ist. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH, betreibt das offizielle Register im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen unter der Adresse www.transparenzregister.de