„Wohnungsbau nicht vergessen“: Bauwirtschaft zu geplantem Sondervermögen

Bei ihren Sondierungsverhandlungen haben sich Union und SPD auf eine Reform der Schuldenbremse geeinigt. Teil des jetzt vorgestellten Maßnahmenpakets ist auch ein 500 Milliarden Euro starkes Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Wirtschaft. Prinzipiell gut, meint die Bauwirtschaft, mahnt aber, den Wohnungsbau nicht zu vergessen.
Jetzt soll es ganz schnell gehen. Noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags wollen Union und SPD eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, mit der die Schuldenbremse reformiert werden soll. Im Fokus stehen einerseits die Ausgaben für die Verteidigung, andererseits Investitionen in Infrastruktur und Wirtschaft.
Geplant ist ein Sondervermögen, das mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro ausgestattet wird und eine Laufzeit von 10 Jahren hat. Damit finanziert werden sollen unter anderem Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, in Krankenhäuser, die Energieinfrastruktur, die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur sowie Investitionen in Forschung, Entwicklung und Digitalisierung. 100 der 500 Milliarden sollen Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen.
Die Bauwirtschaft begrüßt die Pläne: „Die Einigung von Union und SPD ist eine sehr gute Nachricht. Investitionen in Straßen und Schienen sind jetzt wichtiger denn je, die zweifelsohne zu wichtigen wirtschaftlichen Impulsen für den Mittelstand führen werden. Gibt es langfristige Planungsperspektiven, investieren die Unternehmen auch in den Ausbau ihrer Kapazitäten. So war es in den vergangenen Jahren immer“, sagt Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) sowie Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbands Gerüstbau.
Zugleich mahnt Nachbauer, den Wohnungsbau nicht zu vergessen, der aktuell in der schwersten Krise seit Jahrzehnten steckt: „Es fehlen Hunderttausende Wohnungen in Deutschland. Damit der Kapazitäts- und Personalaufbau bei den Unternehmen gelingt, muss ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen. Der Wohnungsbau darf nicht zum blinden Fleck der Investitionsoffensive werden“, so der BVB-Vorsitzende.
Deshalb müsse ein klarer Teil des Sondervermögens für den Wohnungsbau mitgerechnet werden. Zudem müssten Planungs- und Genehmigungsprozesse dringend beschleunigt werden. „Ohne zusätzliches Personal in Behörden und Ämtern wird es nicht gehen“, betont Nachbauer.