„Ausgewogener Kompromiss“: Handwerk begrüßt Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes

Der Reichstag mit Deutschlandfahne - Symbol für die Bundespolitik

„Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss grundsätzlich als ausgewogenen Kompromiss dafür, allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen zu ermöglichen“, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Mit der Beibehaltung der Fach- und Teillosvergabe für Projekte unterhalb eines Volumens von 14 Millionen Euro bleibe ein zentraler Schutzmechanismus für den Mittelstand erhalten.

Ausnahmen von der Fach- und Teillosvergabe sind laut Gesetzentwurf möglich – allerdings nur in einem eng gesteckten Rahmen. So dürfen Lose für großvolumige, aus dem Sondervermögen finanzierte Infrastrukturprojekte gebündelt vergeben werden, sofern besondere zeitliche Gründe (Dringlichkeit) dies erfordern. „Damit erhält die Öffentliche Hand mehr Spielraum für dringliche Projekte im Rahmen der Infrastruktursanierung“, so Pakleppa.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußerte sich ebenfalls positiv zu dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf: „Der Bundeswirtschaftsministerin und ihrer Mittelstandsbeauftragten ist es gelungen, einen Ausgleich zwischen Beschleunigung und Mittelstandstauglichkeit zu finden“, betonte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Auch die zeitlich befristete Sonderausnahme vom Losgrundsatz für sicherheitsspezifische Aufträge der Sicherheitsbehörden sei nun enger gefasst, als die vom ZDH kritisierte Regelung im Bundeswehr Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz.

Einen mahnenden Appell richtete Schwannecke an die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat, die sich im Herbst mit dem Gesetzentwurf befassen werden: Die Parlamentarier seien aufgerufen, diese Entscheidung zu bestätigen und damit eine grundsätzliche Aufweichung der Losvergabe zu verhindern.

Mit Sorge blickt der ZDH in diesem Zusammenhang auf eine Initiative der kommunalen Spitzenverbände, die vorgeschlagen, „zeitliche Gründe“ generell als Abweichungsmöglichkeit in das Gesetz einzufügen. In diesem Fall „würde die Gesamtvergabe unabhängig von Mitteln des Sondervermögens künftig zur Regel werden“, so Schwannecke, denn zeitliche Gründe ließen sich letztlich bei jedem Bauvorhaben finden.

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau teilen die Positionen der zitierten Handwerksverbände. Die Fach- und Teillosvergabe ist unabdingbar für faire Wettbewerbsbedingungen und eine breite Beteiligung mittelständischer Betriebe bei Vergabeprozessen.

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