Helfen Sie mit: Keine Aufweichung der Fach- und Teillosvergabe
Mehrfach haben wir an dieser Stelle bereits über das Vergabebeschleunigungsgesetz berichtet, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet. Damit es dort nicht zu einer Aufweichung der Fach- und Teillosvergabe kommt, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Anfang Oktober hat der Bundestag das Vergabebeschleunigungsgesetz in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse verwiesen. Es droht weiterhin die Gefahr, dass der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe dort eine Aufweichung erfährt.
Etwa zeitgleich fand auf einer durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) organisierten Veranstaltung die Vorstellung eines von den Spitzenverbänden in Auftrag gegebenen Fachgutachtens mit dem Thema „Bedeutung des Losgrundsatzes für den Mittelstand“ statt. Das von den renommierten Wissenschaftlern Prof. Dr. Martin Burgi und Prof. Dr. Michael Eßig erstellte Gutachten kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass eine Aufweichung der Fachlosvergabe bei öffentlichen Vergaben die Chancengleichheit zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen auf der einen Seite und großen Unternehmen als Generalunternehmer auf der anderen Seite einseitig zu Lasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen verschlechtert.
Für unsere Branche wäre die Aufweichung des Losgrundsatzes auch deshalb sehr ungünstig, da Gerüstbaubetriebe zusehends in die Rolle des Nachunternehmers gedrängt würden. Generalunternehmer würden die im Rahmen eines Auftrags durchzuführenden Arbeiten an kleine und mittelständische Unternehmen untervergeben. Dies würde zu verstärkter Abhängigkeit der Gerüstbaubetriebe gegenüber Generalunternehmern führen, verbunden mit den oft zu beobachtenden juristischen und wirtschaftlichen Nachteilen durch die vertraglichen Regelungen von Nachunternehmerverträgen.
Deshalb müssen wir den politischen Vertretern klarmachen, dass es im parlamentarischen Verfahren zu keiner grundsätzlichen Infragestellung des Primats der Losvergabe kommen darf. Da das Vergabebeschleunigungsgesetz durch den Bundesrat zustimmungspflichtig ist, möchten wir Sie höflich bitten, sich diesbezüglich an Ihre Landesregierungen, die Koalitionsabgeordneten in Ihren Wahlkreisen sowie an Ihre örtlichen Kommunalvertreter zu wenden. Hierzu haben wir Ihnen ein Musteranschreiben vorbereitet, das Sie hier herunterladen können.
Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau danken für Ihre Mithilfe.