„Tragfähiger Kompromiss“: Bundestag beschließt Vergabebeschleunigungsgesetz

Nach langen Diskussionen hat der Bundestag Ende April das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet. Das grundsätzliche Bekenntnis zur Fach- und Teillosvergabe wird im Handwerk mit Erleichterung aufgenommen.
Die ersten Entwürfe hatten die Alarmglocken schrillen gelassen. Die vorgesehene Aufweichung der Fach- und Teillosvergabe im geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz hätten für das Gerüstbaugewerbe fatale Folgen gehabt. Entsprechend nachdrücklich haben sich Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau gemeinsam mit anderen Handwerksverbänden in die Diskussion eingebracht.
Der nun gefundene Kompromiss sorgt entsprechend für Erleichterung: „Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe gilt weiter, und Ausnahmen hiervon sind nur in sehr engen Grenzen möglich“, erklärte Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau, im Rahmen der Bundesfachtagung Gerüstbau in Düsseldorf. Abweichungen vom Losgrundsatz aus Zeitgründen griffen nur bei bestimmten großen Infrastrukturvorhaben – etwa, wenn Projekte deutlich über dem Schwellenwert liegen und aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, oder bei Vorhaben im Bereich der Eisenbahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder des Flughafenbaus.
Zudem stelle das Gesetz klar, dass Auftraggeber im Fall von Gesamtvergaben ermächtigt sind, ihre Auftragnehmer zu verpflichten, die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe von Unteraufträgen besonders zu berücksichtigen, so Nachbauer.
Weiterer Pluspunkt: Die Maßnahmen sollen bis September 2027 evaluiert werden, um unter anderem auch die Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen zu untersuchen. „Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau werden die Auswirkungen des Gesetzes genau beobachten und auch dabei die Interessen des Mittelstands gegenüber der Politik weiterhin mit großem Einsatz und Engagement vertreten“, betonte Nachbauer in Düsseldorf.
Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußerte sich grundsätzlich positiv: „Es ist ein für alle Seiten tragfähiger Kompromiss gelungen, der zwei zentrale Ziele miteinander verbindet: schnellere öffentliche Vergaben und eine weiterhin starke Beteiligung des Mittelstands durch die Sicherung des Losgrundsatzes. Das ist ein wichtiges Signal für das Handwerk und für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Zunächst muss das Gesetz aber noch eine Hürde nehmen: die Zustimmung des Bundesrats. Da der Wunsch nach einer Aufweichung des Losgrundsatzes vor allem von Seiten der Kommunen vorgetragen worden war, bleibt abzuwarten, wie sich die Länder hier positionieren. Auch hier werden sich Bundesinnung und Bundesverband in die Diskussion einbringen, um eine Verwässerung des Kompromisses nach Möglichkeit zu verhindern.
Ergänzung 08.05.2026
Der Bundesrat hat dem Gesetz ohne weitere Änderungen zugestimmt. Es kann damit zeitnah in Kraft treten.