EU-Parlament bekennt sich zu Fach- und Teillosvergabe

In seiner Plenarsitzung diese Woche hat das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag zur Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Aus Sicht des Handwerks besonders wichtig ist das klare Bekenntnis der Parlamentarier zur Fach- und Teillosvergabe.
Die Überarbeitung der Vergaberichtlinie gehört zu den Reformvorhaben der aktuellen EU-Kommission. Der Entschließungsantrag des EU-Parlaments ist „ein wichtiger Etappensieg“ auf diesem Weg, wie der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, betont.
In dem mit großer Mehrheit angenommenen Text bekennt sich das EU-Parlament klar zur Fach- und Teillosvergabe, um kleinen und mittleren Unternehmen faire Chancen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu garantieren. Abweichungen von diesem Grundsatz sollten nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich sein.
Das deckt sich mit der Position des Handwerks in Deutschland. „Wenn öffentliche Aufträge in kleinere Lose aufgeteilt werden, profitieren vor allem regionale sowie kleinere und mittlere Betriebe und Unternehmen, die sonst bei großen Ausschreibungen kaum eine Chance haben“, formulierte im Vorfeld der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke.
Nun liege es an der Europäischen Kommission, „diesen Pfad konsequent weiterzugehen“, fordert ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa. Die Reform des Vergaberechts müsse entsprechend der vom Parlament formulierten Grundsätze erfolgen. Nur so könne sichergestellt werden, „dass alle Kapazitäten von kleinen, mittleren und großen Unternehmen genutzt werden“.
Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau erhoffen sich von der Entscheidung des EU-Parlaments auch ein Signal in Richtung Deutschland. Dort hatte das Bundeskabinett Anfang August einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Ausnahmen vom Prinzip der Fach- und Teillosvergabe ebenfalls nur innerhalb eng gesteckter Grenzen zulässt.
Allerdings regt sich dagegen Widerstand – etwa seitens der kommunalen Spitzenverbände -, was im parlamentarischen Verfahren zu Aufweichungen führen könnte. Dem wiederum könnte die Entschließung des EU-Parlaments entgegenwirken, weil die deutsche Regelung dann gegebenenfalls im Widerspruch zum reformierten EU-Vergaberecht stünde.