BG BAU veröffentlicht Asbestleitfaden

Im vergangenen Dezember sind mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen in einem praxisnahen Leitfaden.
Die Broschüre mit dem Titel „Asbest beim Bauen im Bestand“ zeigt, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Zudem werden die konkreten Anforderungen an Arbeiten mit Asbest in Bestandsgebäuden dargestellt und die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt. Der Leitfaden enthält außerdem eine Checkliste für die richtige Wahl der Maßnahmen, eine Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung sowie eine Musterbetriebsanweisung.
Mit der novellierten GefStoffV wurde ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Stoffe wie Asbest eingeführt. Das Konzept definiert die drei Risikobereiche hohes, mittleres und niedriges Risiko, für die jeweils abgestufte Schutzmaßnahmen gelten. Da den Bereichen die Farben rot, gelb und grün zugeordnet wurden, ist auch vom „Ampel-Modell“ die Rede.
Schätzungen zufolge wurden in Deutschland in mehr als 9,4 Millionen Gebäuden asbesthaltige Materialien verbaut. Mittlerweile ist bekannt, dass das krebserzeugende Material auch in früher als unverdächtig geltenden Baustoffen, wie Putzen, Fensterkitten, Fliesenklebern oder Estrichen, enthalten sein kann.
Der Leitfaden kann unter diesem Link heruntergeladen oder bestellt werden.