Appell an den Bundesrat: Gefahrstoffverordnung muss nachgebessert werden

Warnschild mit Totenkopf - Symbolbild Asbest

Mit der Novellierung der Verordnung waren eigentlich große Hoffnungen verbunden: So sollten endlich auch Bauherren stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden. Doch diese Erkundungspflicht wurde zuletzt wieder aus der Verordnung herausgestrichen. Stattdessen soll der Bauherr nurmehr verpflichtet werden, alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.

„Aus unserer Sicht ist es für die ausführenden Gewerke unabdingbar, dass der Veranlasser einer Baumaßnahme vor deren Beginn erkundet, ob und welche Gefahrstoffe bei Ausführung der Arbeiten zu erwarten sind“, betont Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Die jetzige Regelung sei deshalb praxisfern und nicht umsetzbar.

„Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Baubeschäftigten sowie der Bewohner betroffener Gebäude“ verlangt Schwannecke deshalb Nachbesserungen: „Wir fordern die Länder auf, sich im zustimmungspflichtigen Bundesrat dafür einzusetzen.“

Noch deutlicher wird der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Heute ist ein schwarzer Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz“, so Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Statt Bauherren in die Verantwortung zu nehmen für ihre Sanierungsprojekte, sollten die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen. „Das ist realitätsfern und ein absolutes No-Go. Der Frust und die Enttäuschung in der Branche sind riesig“, so Pakleppa.

Die meisten Firmen seien gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen. Auch sei nicht auszuschließen, dass manche Beschäftigte die Gefahr unterschätzen. „Offenkundig befürchtet die Bundesregierung, dass eine Einbeziehung der Bauherren in die Verantwortung für Asbest diese abhalten könnte, ihre Gebäude energetisch zu sanieren“, vermutet Pakleppa.

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau schließen sich den Protesten an. Gemeinsam mit den anderen Verbänden fordern wir die Länder im Bundesrat dringend dazu auf, der neuen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen.

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