Änderung der Gefahrstoffverordnung – Verbesserungen bleiben aus
Ende November hat der Bundesrat eine neuerliche Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Die dabei vorgenommenen Anpassungen betreffen aber nur Randaspekte. Die grundsätzliche Kritik der Bauverbände bleibt bestehen.
Seit ihrem Inkrafttreten vor gut einem Jahr stellen die Bundesinnung Gerüstbau sowie andere Branchenvertretungen die Praxistauglichkeit der neuen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Frage. Die Bundesinnung Gerüstbau kritisiert nicht nur den zusätzlichen bürokratischen Aufwand in den Betrieben und die Verschiebung der Verantwortlichkeiten vom Veranlasser hin zum ausführenden Handwerksunternehmen. Besondere Brisanz sieht die Gerüstbaubranche auch in der offenen Frage der auskömmlichen Leistungsbewertung: Wie können und müssen Handwerksunternehmen, die von asbesthaltigen Bauteilen ausgehenden Gefährdungen im Rahmen ihrer Angebotskalkulation berücksichtigen und die eventuell entstehenden Mehraufwände einpreisen, ohne im Wettbewerb Nachteile zu erleiden?
Die Bundesinnung Gerüstbau hatte sich bereits vor dem Inkrafttreten der neuen GefStoffV Ende 2024 vergeblich für ein Einlenken der Verantwortlichen eingesetzt. Und auch jetzt, nachdem das Bundesarbeitsministerium im August 2025 einen Änderungsentwurf zur GefStoffV vorgelegt hatte, der nun Bundesrat beschlossen wurde, ist Ernüchterung eingetreten.
Zwar wurden im Änderungsentwurf einige sinnvolle Anpassungen vorgenommen, darunter etwa die in der Verordnung beschriebene Genehmigungsfiktion, wonach eine Genehmigung als erteilt gilt, wenn nach Eingang der Anzeige die Behörde nicht innerhalb einer Frist Einwände erhebt. Die Kernproblematik wurde jedoch nicht angegangen.
Lediglich als Tropfen auf den heißen Stein ist die ernüchternde Erkenntnis des Bundesrats anzusehen, dass die 2024 eingeführte Mitwirkungspflicht des Veranlassers keinen wesentlichen Mehrwert für die Praxis ausführender Unternehmen gebracht hat. Zwar hält der Bundesrat eine Überprüfung dieser Mitwirkungspflicht für geboten, leitet daraus jedoch keine scharfe Forderung ab. Stattdessen heißt es im Bundesratsbeschluss vom 21.11.2025 vage: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung den Bedarfen der Praxis Rechnung zu tragen und zu prüfen, ob und inwieweit eine stärkere Einbindung der Veranlasser – sei es durch Regelungen oder Information und Sensibilisierung – erfolgen kann und die ausführenden Gewerke mit praxisgerechten Hilfestellungen zu unterstützen.“
Aus Sicht der Bundesinnung Gerüstbau birgt die GefStoffV auch nach der neuerlichen Änderung zahlreiche Fallstricke für Handwerksunternehmen. Besonders betroffen sind dabei diejenigen Gewerke, die im Rahmen von Sanierungsarbeiten größere Eingriffe in die Bausubstanz vornehmen müssen und deshalb mit signifikant höheren Aufwänden zum Schutz der Beschäftigten rechnen müssen.