Thema Asbest: BG BAU aktualisiert Leitfaden

Warnung vor Asbest

Die Änderungen, die Ende 2025 in Kraft getreten sind, betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen. Unter anderem wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. So müssen Unternehmen bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen und entsprechende Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.

Der aktualisierte Leitfaden der BG BAU greift diese Änderungen auf und erläutert die geltenden rechtlichen Anforderungen praxisnah. Er unterstützt Unternehmen dabei, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Pflichten im betrieblichen Alltag umzusetzen. Der Leitfaden kann hier bestellt bzw. als PDF heruntergeladen werden.

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