Gefahrstoffverordnung: Keine Erkundungspflicht des Veranlassers

Eine Fließenboden wird renoviert - Symboldbild Sanierung

Wie vom Handwerk erhofft, hatten die Bundesratsausschüsse im Vorfeld der Abstimmung zahlreiche Änderungsanträge formuliert. Doch leider haben genau die Anträge, die direkt die Verstärkung der Veranlasserpflichten in § 5a des Regierungsentwurfs zum Inhalt hatten, im Bundesratsplenum keine Mehrheit gefunden. Nur der Änderungsantrag zu § 6, durch welchen klargestellt werden soll, dass die Erkundung durch den Unternehmer zum Auftragsvolumen gehört, wenn sie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung notwendig ist und dann auch vom Veranlasser zu zahlen ist, fand eine Mehrheit im Bundesrat.

Damit bleiben die durch die Bauwirtschaft aufgezeigten Kritikpunkte an der Verordnung auch weiterhin bestehen. Da der Veranlasser einer Baumaßnahme nicht zur Erkundung möglicher Schadstoffe verpflichtet wird, kann der Schutz für Beschäftigte und Umwelt nicht in der gewünschten Form erreicht werden. Darüber hinaus werden die Kosten steigen. Schließlich muss nun jeder involvierte Unternehmer eine Beprobung durchführen, auch wenn es sich um ein und dieselbe Baumaßnahme handelt. Zudem sind Nachtragsforderungen, Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Verzögerungen der Baumaßnahmen zu erwarten.

Aufgrund der Änderungen, die durch den Bundesrat an anderer Stelle des Regierungsentwurfs beschlossen wurden, muss nun das Bundeskabinett den Beschluss des Bundesrates genehmigen. Erst danach kann die Rechtsverordnung verkündet werden und in Kraft treten. Wann dies geschehen wird, ist derzeit noch unklar.

Zwischenzeitlich werden sich die Bauverbände unter Federführung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) mit den Ergebnissen befassen und Handlungsempfehlungen für die Unternehmen erarbeiten.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden