Groß-Seminar zur neuen DIN 18451 lockt hunderte Teilnehmer nach Hannover

Knapp 470 Teilnehmer vor Ort und nochmal über 70 an den Bildschirmen – schon die Teilnehmerzahlen machen deutlich, dass das diesjährige Groß-Seminar von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau in Hannover eine außergewöhnliche Veranstaltung war. Kein Wunder, stand doch mit der neuen ATV DIN 18451 ein Thema auf dem Programm, das für das Gewerk größte Bedeutung hat.
Nicht alles ist neu an der am 5. Oktober in Kraft getretenen Neufassung. Aber auch im Prinzip Bekanntes und Bewährtes gerät schon mal in Vergessenheit. Die Veranstalter hatten sich deshalb entschlossen, die Abrechnungsnorm noch einmal in ihrer Gesamtheit zu präsentieren – Abschnitt für Abschnitt, aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher, technischer und abrechnungstechnischer Sicht.
Im Mittelpunkt aber standen natürlich die teils einschneidenden Änderungen. Drei davon gilt es, hier noch einmal hervorzuheben:
- In der neuen DIN 18451 ist keine vierwöchige Grundeinsatzzeit mehr vorgesehen. Die Gerüstbauleistung wird damit sauber in die Bereiche Montage (Auf-, Um und Abbau) sowie Gebrauchsüberlassung getrennt und auch entsprechend abgerechnet.
- Die unterschiedliche Abrechnung von Arbeits- und Schutzgerüsten wurde gestrichen. Sie erfolgt nun für alle Gerüstarten einheitlich auf derselben Grundlage.
- Maßgeblich für die Leistungsermittlung sind hierbei nicht mehr die eingerüsteten Flächen, sondern ausschließlich die technisch erforderlichen Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktion. Gerüstergänzungen werden als eigene Positionen abgerechnet.
Mit diesen Änderungen, das wurde beim Groß-Seminar schnell klar, verbindet das Gerüstbauer-Handwerk große Hoffnungen. Unklarheiten, die bisher allzu oft zu Streitigkeiten bei der Abrechnung führten, wurden nun beseitigt. Anwälte, das merkten mehrere Referenten scherzhaft an, hätten nun deutlich weniger zu tun.
Darüber hinaus hat die Neufassung auch eine handwerkspolitische Bedeutung. Denn nach vielen Jahren wurde das Ziel erreicht, dass nun die tatsächliche Leistung des Gerüstbaus abgerechnet und kein Umweg mehr über einen Drittbezug genommen wird. Die neue ATV DIN 18451 ist somit ein weiterer Schritt der Emanzipation des Gerüstbauer-Handwerks, die mit der Änderung des Übergangsgesetzes zum 1. Juli 2024 einen weiteren Höhepunkt erreichen wird.
Zwei Diskussionsrunden boten den Teilnehmern, zusätzlich zu den informativen Vorträgen, Raum für Fragen und Anmerkungen. Hierbei kristallisierte sich vor allem eines heraus: Es liegt nun an den Gerüstbaubetrieben, die neue DIN 18451 mit allen ihren Vorteilen in den Markt hineinzutragen und dort durchzusetzen. Dabei wird das eine oder andere dicke Brett zu bohren sein, was aber niemanden abschrecken sollte.
Zufrieden mit der Veranstaltung äußerte sich am Ende der zwei Tage Sabrina Luther, Geschäftsführerin von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau: „Unser Groß-Seminar hat den Teilnehmern klar gemacht: Die Neufassung der ATV DIN 18451 ist ein großer Fortschritt für unser Gewerk. Die bis zum Schluss große Teilnehmerzahl vor Ort und online hat gezeigt, wie hoch das Interesse in der Branche ist. Das macht mir Hoffnung, dass sich die neue DIN 18451 schon bald etabliert haben wird.“